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Hervorragende Anwlte

Bevor Frau Hen einen Fall bernimmt, berprft sie sowohl dessen Stichhaltigkeit und auch, ob sie mit der dahinter stehenden Person klar kommt, vorallem, wenn abzusehen ist, dass sich eine Auseinandersetzung ber einen lngeren Zeitraum erstreckt. So erging es auch mir, nachdem ich mit einem uerst komplizierten Erbfall, dessen Wurzeln in das Jahr 1969 zurckging und der 2006 zu einer Auseinandersetzung fhrte. Frau Hen legte mir die Risiken aber auch mgliche Wege zur Lsung des Falles dar. 4 Richter/in mussten sich inzwischen mit dem Fall befassen, wobei ein Richter es vorzog, das Ganze einfach ruhen zu lassen, bis ein neuer Kollege/in sich damit zu befassen hatte. Frau Hen prfte minitis, in mhevoller Kleinarbeit alle Beweise, die wir ihr lieferten und setzte ihr ganzes Knnen ein, um eine Lsung in meinem Sinn zu erreichen.Frau Hen erfasst komplizierte Zusammenhnge, wenn sorgfltig aufbereitet, sehr schnell und kann sie an den entsprechenden Stellen im Verfahren prgnant einbringen.Frau Hen lsst sich nicht auf die blichen Schlammschlachten ein, wahrt stets einen hflichen aber deutlichen Ton, sowohl in ihren Schreiben als auch bei Verhandlungen vor Gericht.Wenn jemand eine Fachanwltin fr Erbrecht sucht, von der er Kompetenz, Einfhlungsvermgen und Fairness erwartet, ist er bei Frau Hen in besten Hnden!

Eiskalt Abserviert Nach dem Beratungstermin der sehr aufschlussreich war telefonisch einen weitern Termin vereinbart der dann kurz zuvor schriftlich mit der Begrndung nach reiflicher berlegung habe ich mich entschlossen ihre Angelegenheit nicht weiter zu bearbeiten.Die Begrndung war so allgemein gehalten dass ich mich entschloss Frau Hen anzurufen damit mir die Grnde fr Ihre Ablehnung verstndlich werden. Dies hat sie jedoch durch ihr Sekretariat abgelehnt mit der Begrndung es mir schriftlich mitgeteilt zu haben.Ich finde es schade das beim Beratungstermin sowie beim vereinbaren des Folgetermins nicht so viel Offenheit besteht die Dinge klar zu Bennen was ich von einer Anwltin erwarten kann.Aus diesem Grund nicht mal einen Stern aber dass ist systembedingt nicht mglich.

Hervorragende Anwltin in Familieangelegenheiten und in der Erbschaftsberatung. Wir fhlten uns von der ersten bis zur letzten Sekunde in sehr guten Hnden und in allen Fragen hervorragend beraten.Sehr empfehlenswerte Kanzlei.

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ALLE Bewertungen über Katrin HENß & Siegbert LEITZ, Rechtsanwälte, Fachanwaltsbüro für Erb- und Familienrecht

  • Papa Papa
    Hinzugefügt am 19.02.2018
  • Bettina Stahlmann
    Hinzugefügt am 27.06.2017
    Hervorragende Anwlte
  • Elke Demuth
    Hinzugefügt am 26.02.2014
    Bevor Frau Hen einen Fall bernimmt, berprft sie sowohl dessen Stichhaltigkeit und auch, ob sie mit der dahinter stehenden Person klar kommt, vorallem, wenn abzusehen ist, dass sich eine Auseinandersetzung ber einen lngeren Zeitraum erstreckt. So erging es auch mir, nachdem ich mit einem uerst komplizierten Erbfall, dessen Wurzeln in das Jahr 1969 zurckging und der 2006 zu einer Auseinandersetzung fhrte. Frau Hen legte mir die Risiken aber auch mgliche Wege zur Lsung des Falles dar. 4 Richter/in mussten sich inzwischen mit dem Fall befassen, wobei ein Richter es vorzog, das Ganze einfach ruhen zu lassen, bis ein neuer Kollege/in sich damit zu befassen hatte. Frau Hen prfte minitis, in mhevoller Kleinarbeit alle Beweise, die wir ihr lieferten und setzte ihr ganzes Knnen ein, um eine Lsung in meinem Sinn zu erreichen.Frau Hen erfasst komplizierte Zusammenhnge, wenn sorgfltig aufbereitet, sehr schnell und kann sie an den entsprechenden Stellen im Verfahren prgnant einbringen.Frau Hen lsst sich nicht auf die blichen Schlammschlachten ein, wahrt stets einen hflichen aber deutlichen Ton, sowohl in ihren Schreiben als auch bei Verhandlungen vor Gericht.Wenn jemand eine Fachanwltin fr Erbrecht sucht, von der er Kompetenz, Einfhlungsvermgen und Fairness erwartet, ist er bei Frau Hen in besten Hnden!
  • Werner Szameitat
    Hinzugefügt am 09.01.2014
    Eiskalt Abserviert Nach dem Beratungstermin der sehr aufschlussreich war telefonisch einen weitern Termin vereinbart der dann kurz zuvor schriftlich mit der Begrndung nach reiflicher berlegung habe ich mich entschlossen ihre Angelegenheit nicht weiter zu bearbeiten.Die Begrndung war so allgemein gehalten dass ich mich entschloss Frau Hen anzurufen damit mir die Grnde fr Ihre Ablehnung verstndlich werden. Dies hat sie jedoch durch ihr Sekretariat abgelehnt mit der Begrndung es mir schriftlich mitgeteilt zu haben.Ich finde es schade das beim Beratungstermin sowie beim vereinbaren des Folgetermins nicht so viel Offenheit besteht die Dinge klar zu Bennen was ich von einer Anwltin erwarten kann.Aus diesem Grund nicht mal einen Stern aber dass ist systembedingt nicht mglich.
  • Daniel Schindler
    Hinzugefügt am 28.11.2018
    Hervorragende Anwltin in Familieangelegenheiten und in der Erbschaftsberatung. Wir fhlten uns von der ersten bis zur letzten Sekunde in sehr guten Hnden und in allen Fragen hervorragend beraten.Sehr empfehlenswerte Kanzlei.
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